Fanprojekt darf geöffnet bleiben!

Wie ihr sicher schon mitbekommen habt, gilt ab heute bis einschließlich 30. November 2020 eine neue Corona Schutzverordnung (siehe Link unten).

Darin sind die Arbeitsbereiche der Kinder- und Jugendarbeit stark eingeschränkt:
Verboten sind die Öffnung und das Betreiben von
– Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe OHNE sozialpädagogische Betreuung
– Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugenderholung.
Das Verbot beinhaltet den Zusatzvermerk, dass alternative Onlineangebote erlaubt sind. (vgl. § 4 Abs 1 Punkt 13)

Es sollen alle Angebote der Jugendarbeit eingeschränkt werden, die einen reinen Freizeitcharakter haben. Angebote, die Kinder und Jugendlichen helfen, in der schwierigen Situation zurechtzukommen, sollen mit physisch-sozialen Kontakt stattfinden.

Für uns sind folgende Bedingungen besonders wichtig:
-> Abstandsregelung von 1,5 m zu anderen Personen
-> vorliegendes Hygienekonzept einhalten
-> Personenbezogene Daten zur Nachverfolgung von Infektionen müssen erfasst werden (Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse und Postleitzahl der Besucher sowie Zeitraum des Besuchs.) Diese Daten sind, geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte, zu erheben und für die Dauer eines Monats nach Ende des Besuchs für die zuständigen Behörden vorzuhalten.
Außerdem bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung eures Besuchs.
Die Fanhalle müssen wir vorerst geschlossen halten.
Bleibt optimistisch, auch wenn´s manchmal schwer fällt…
Wir sind für euch da… 🤜🤛
Euer Fanprojekt- Team ✌️